Physiotherapeutischer Befund / Anamnese (Medizin)
Im Rahmen der Anamnese (von altgriechisch ανάμνησις, anámnēsis, „Erinnerung“)
wird die Vorgeschichte eines Patienten in Bezug auf seine aktuellen Beschwerden erhoben.
Die biographische Anamnese ist darüber hinaus erweitert auf die gesamte Lebensgeschichte
des Patienten. Eine sorgfältige Anamneseerhebung schließt biologische, psychische und
soziale Aspekte mit ein. Die dabei erhaltenen Einzelinformationen erlauben oftmals
Rückschlüsse auf Risikofaktoren und kausale Zusammenhänge. Ein therapeutisches Anliegen
ist damit nicht direkt verbunden, wenngleich bereits allein das Reden über die Probleme
eine heilsame bzw. klärende Wirkung haben kann. Die Anamnese wird im Regelfall vor der
medizinischen Untersuchung erhoben, muss jedoch in Notfällen, die eine sofortige Behandlung
verlangen, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die medizinsiche Untersuchung erfolgt über den behandelnden Arzt.
Ziel der Anamnese ist die größtmögliche Einschränkung der in Frage kommenden
Differenzialdiagnosen, vorzugsweise anhand von Leitsymptomen und Ausschlusskriterien.
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