Wenn Sie oder ein Angehöriger krankheits- oder
altersbedingt
nicht in der Lage sind, in die Praxis zu kommen,
machen wir auch Hausbesuche oder kommen ins Altenheim.
Der Hausbesuch wird ärztlich verordnet, wenn der Patient
aus medizinischen Gründen keine Praxis aufsuchen kann -
sei es aufgrund seines Alters oder krankheits- bzw.
verletzungsbedingt. In diesem Fall wird der Hausbesuch von
der Krankenkasse bezahlt. Auf dem ärztlichen Rezept sollte der
Hausbesuch entsprechend verordnet sein.
Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder sprechen Sie uns an -
wir werden uns bemühen, Ihnen im Bedarfsfall zu helfen.
Selbverständlich besteht auch die Möglichkeit, bei einem vom Arzt
verordneten Rezept, die Gebühren für einen Hausbesuch selbst zu
tragen, wenn dieser nicht verordnet worden ist.
|
|
|